Die Prüfung ist, bevor sie wiederholt werden muss, i.d.R. zwei oder drei Jahre gültig. Hierzu muss Ihr Arbeitgeber, die verantwortliche Schweißaufsichtsperson oder der ausstellende Prüfer/die ausstellende Prüfstelle alle 6 Monate schriftlich auf der Prüfungsbescheinigung bestätigen, dass
- Sie regelmäßig schweißen (maximale Unterbrechung: 6 Monate)
- Sie im Geltungsbereich Ihrer Schweißerprüfung schweißen
- Ihr Können und Ihre Kenntnisse nicht angezweifelt werden
Im Ausnahmefall lässt sich die Gültigkeit in Abhängigkeit des Regelwerkes auch ohne Wiederholungsprüfung um weitere 2 Jahre verlängern: Das ist möglich, wenn dem ausstellenden Prüfer oder der ausstellenden Prüfstelle Prüfberichte über die Qualität der von Ihnen hergestellten Fertigungsschweißungen vorliegen, z. B. Dokumente über Durchstrahlungs-, Ultraschall- oder Bruchprüfungen der fertigungsbegleitenden Überwachung.