SLV Nord ist anerkannte Prüfstelle von DVS PersZert


Zur Sicherstellung der Qualität verlangen die verschiedensten Anwendungsregelwerke den Einsatz von geprüften Schweißern gemäß DIN EN ISO 9606. Auch im ungeregelten Bereich erwarten Kunden meist den Einsatz von geprüften Schweißern.

Als anerkannte Prüfstelle von DVS PersZert erfüllt die SLV Nord bei der Abnahme von Schweißerprüfungen die höchsten normativen Anforderungen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024.
 

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Diese schweißtechnischen Prüfungen nehmen wir ab:
 

  • Schweißen von Stählen (DIN EN ISO 9606-1)
    Gültigkeit: maximal 3 Jahre
  • Schweißen von Aluminium und Aluminiumlegierungen (DIN EN ISO 9606-2)
    Gültigkeit: maximal 2 Jahre
  • Schweißen von Kupfer und Kupferlegierungen (DIN EN ISO 9606-3)
    Gültigkeit: maximal 2 Jahre
  • Schweißen von Nickel und Nickellegierungen (DIN EN ISO 9606-4)
    Gültigkeit: maximal 2 Jahre
  • Schweißen von Titan und Titanlegierungen (DIN EN ISO 9606-5)
    Gültigkeit: maximal 2 Jahre
  • Schweißen von Betonstahl (DIN EN ISO 17660)
    Gültigkeit: maximal 2 Jahre
  • Prüfung von Hartlötern und Bedienern von Hartlöteinrichtungen 
    Gültigkeit: maximal 3 Jahre
  • Zertifizierung gemäß Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DIN EN ISO 9606-1 bis -5, DIN EN ISO 13585)
    Gültigkeit: je nach der Grundnorm der Schweißerprüfung maximal 2-3 Jahre
  • Prüfung von Schweißern, Lichtbogenhandschweißen an Rohren aus duktilem Gusseisen für Rohrleitungen der öffentlichen Gas- und Wasserversorgung
    DVS 1148, Prüfung nach ISO 9606-1
    Gültigkeit: maximal 3 Jahre
  • Bediener- und Einrichterprüfung (DIN EN ISO 14732)
    Gültigkeit: 6 Jahre, wenn nach 3 Jahren 2 Prüfstücke geschweißt und untersucht werden.
    Diese Prüfung nehmen wir direkt bei Ihnen vor Ort ab. 

Der genaue Geltungsbereich Ihrer Schweißprüfung richtet sich nach den Prüfungsbedingungen.

Häufige Fragen zu den Schweißerprüfungen nach DIN EN ISO 9606-1 bis -5

Was wird bei der Schweißerprüfung geprüft?

In der Prüfung weisen Sie zum einen Ihre fachpraktische Handfertigkeit nach, zum anderen Ihre fachtheoretischen Kenntnisse, z. B. in diesen Bereichen:

  • Verhüten von Unfällen und Brandschäden (UVV BGV D1 „Schweißen, Schneiden und verwandte Arbeitsverfahren“)
  • Handhabung der Schweißgeräte je nach Prozess: Schweißflamme, Schweißgase, Arbeitstechniken etc. (im Gasschweißen), Einfluss von Lichtbogenlänge, Schweißstromstärke, Polung, Blaswirkung, Schlackenführung, Schutzgase etc. (im Lichtbogenschweißen)
  • Vermeiden und Beseitigen von Unregelmäßigkeiten und Fehlern beim Schweißen
  • Stähle, Aluminium und Legierungen sowie deren Schweißzusätze je nach Prüfung
  • Schweißzeichen und Schweißsymbole
  • Vorbereiten der Werkstücke zum Schweißen
  • Bezeichnung einer Schweißerprüfung und deren Geltungsbereich
Wie lang ist meine Schweißerprüfung gültig?

Die Prüfung ist, bevor sie wiederholt werden muss, i.d.R. zwei oder drei Jahre gültig. Hierzu muss Ihr Arbeitgeber, die verantwortliche Schweißaufsichtsperson oder der ausstellende Prüfer/die ausstellende Prüfstelle alle 6 Monate schriftlich auf der Prüfungsbescheinigung bestätigen, dass

  • Sie regelmäßig schweißen (maximale Unterbrechung: 6 Monate)
  • Sie im Geltungsbereich Ihrer Schweißerprüfung schweißen
  • Ihr Können und Ihre Kenntnisse nicht angezweifelt werden

Im Ausnahmefall lässt sich die Gültigkeit in Abhängigkeit des Regelwerkes auch ohne Wiederholungsprüfung um weitere 2 Jahre verlängern: Das ist möglich, wenn dem ausstellenden Prüfer oder der ausstellenden Prüfstelle Prüfberichte über die Qualität der von Ihnen hergestellten Fertigungsschweißungen vorliegen, z. B. Dokumente über Durchstrahlungs-, Ultraschall- oder Bruchprüfungen der fertigungsbegleitenden Überwachung.

Kann ich die Prüfbescheinigung auch in anderen Sprachen erhalten?

Prüfbescheinigungen nach DIN EN ISO 9606-1 ff. können auch in Englisch, Italienisch, Französisch und Niederländisch ausgestellt werden. Sprechen Sie uns gern an!

Geprüft unter Baustellenbedingungen

Schweißen unter „Idealbedingungen“, in einer Schweißkabine sitzend, mit individuell positionierbarem Werkstückhalter, ist an sich schon eine komplexe Tätigkeit. Trotzdem entspricht dieses Arbeiten oft nicht der täglichen Praxis. Auf Wunsch führen wir die Prüfung auch gemäß DVGW Arbeitsblatt GW 350 oder VdTÜV Merkblatt 1052 unter Baustellenbedingungen aus. Sprechen Sie uns dazu gern an!

Erstprüfung? Wiederholungsprüfung? Bei uns sind Sie richtig!

Neben Erstprüfungen als Abschluss einer entsprechenden Schulung nehmen wir auch Wiederholungsprüfungen ab. Hierzu bieten wir Ihnen ein intensives vorbereitendes Training bei unseren DVS-Schweißlehrern.

Ihnen fällt es schwer zu beurteilen, ob Ihr schweißtechnisches Können bereits ausreicht, um die Prüfung zu bestehen? Kein Problem, kommen Sie gern zu einem kurzen Vorschweißen bei uns vorbei, und unsere Ausbilder schätzen Ihre Handfertigkeiten ein.

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Noch mehr Flexibilität? Inhouse!

Gern führen wir Schulungen oder Prüfungen auch direkt in Ihrem Betrieb oder auf Ihrer Baustelle durch – das lohnt sich meist schon ab 5 Teilnehmenden.

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