Die Leistungserklärung ist eine schriftliche Bestätigung, mit der ein Hersteller erklärt, dass sein Produkt die geforderten Leistungen auch tatsächlich erbringt. Der Hersteller muss diese Erklärung ausstellen, bevor er ein Bauprodukt in Verkehr bringt.
Neben dem Begriff „Leistungserklärung“ ist bei der Herstellerzertifizierung z. B. in der EN 1090 von einer „Konformitätserklärung“ die Rede, gelegentlich wird auch der Begriff „Übereinstimmungserklärung“ verwendet.
In der Praxis ist immer das gleiche gemeint, nur in den zu Grunde liegenden Regelwerken und Vorschriften wird mal der eine und mal der andere Begriff verwendet.
Aktuell gelten die Festlegungen in der Bauproduktenverordnung. Danach muss die Herstellererklärung eine LEISTUNGSERKLÄRUNG sein. Die Form einer Leistungserklärung ist in Anhang III der Bauproduktenverordnung EU 305/2011 dargestellt.