Ist Ihr Normen-Wissen up to date? Neues aus der Kunststofftechnik

Normen entwickeln sich stetig weiter – das gilt auch für die Kunststofftechnik. Die folgenden beiden Änderungen sehen auf den ersten Blick minimal aus, können aber im Einzelfall entscheidend sein.

Hier ist auf jeden Fall alles im grünen Bereich: Bruchbild eines Torsionsscherversuchs

  • Seit Februar 2023 gilt für das Heizelementstumpfschweißen die neue DVS 2202 BB 1, „Bewertung von Fügeverbindungen aus thermoplastischen Kunststoffen an Rohrleitungsteilen und Tafeln". Bei Rohren ab 1000 mm Durchmesser ist der zulässige Versatz in der Fügeebene nicht mehr auf 5 mm begrenzt. Es gilt nur noch die auch zuvor schon bestehende "maximal 10% der Wandstärke"-Regel – eine Erleichterung also bei besonders großen Rohrschweißungen.
  • Gelockert wurde zudem eine Vorgabe zur Fehlerbeurteilung in der DVS 2203-1 BB 4: Bei Scher- und Schälversuchen im Heizwendelschweißen darf der ausgemachte Fehleranteil nun ein Drittel der gesamten Fügezonenlänge nicht überschreiten, zuvor war nur ein Viertel erlaubt.

Benötigen auch Sie qualitätssichernde Dienstleistungen in der Kunststofftechnik? Ob Baustellenüberwachung, Schadensuntersuchungen oder spezielle Werkstoffprüfverfahren, unser Team im Kunststoffzentrum freut sich auf Ihre Anfrage. Ihr Ansprechpartner: Jörg Belfin, jbelfin@slv-nord.de