Ist Ihr Normen-Wissen up to date? Neues aus der Kunststofftechnik
- Seit Februar 2023 gilt für das Heizelementstumpfschweißen die neue DVS 2202 BB 1, „Bewertung von Fügeverbindungen aus thermoplastischen Kunststoffen an Rohrleitungsteilen und Tafeln". Bei Rohren ab 1000 mm Durchmesser ist der zulässige Versatz in der Fügeebene nicht mehr auf 5 mm begrenzt. Es gilt nur noch die auch zuvor schon bestehende "maximal 10% der Wandstärke"-Regel – eine Erleichterung also bei besonders großen Rohrschweißungen.
- Gelockert wurde zudem eine Vorgabe zur Fehlerbeurteilung in der DVS 2203-1 BB 4: Bei Scher- und Schälversuchen im Heizwendelschweißen darf der ausgemachte Fehleranteil nun ein Drittel der gesamten Fügezonenlänge nicht überschreiten, zuvor war nur ein Viertel erlaubt.
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