DIN EN 1090 – Informationen
Nach der EU-Verordnung Nr. 305/2011 dürfen Bauprodukte nur dann hergestellt und in Verkehr gebracht (vermarktet) werden, wenn der Hersteller einen Nachweis der Übereinstimung des von seinem Betrieb gefertigten Bauteils mit den Anforderungen der DIN EN 1090-1 vorlegen kann (Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung).
Was folgt daraus für kleine und mittlere Betriebe, in denen Produkte aus Stahl- oder Aluminiumteilen gefertigt werden? Antworten darauf erhalten Sie in einem Informationsgespräch.

Informationsgespräch zur DIN EN 1090
Im Rahmen eines Informationsgespräches prüfen wir, ob eine Zertifizierung nach DIN EN 1090 für Ihren Betrieb erforderlich ist, und wenn ja, welche Ausführungsklasse (EXC) nach dieser Norm auf Ihren Betrieb zutrifft. (Teil 1: Musterliste Techn. Baubestimmungen, Anlage 2.4/2 Seite 23)
Wenn sich herausstellt, dass eine Zertifizierung des Betriebes nach DIN EN 1090 zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit erforderlich ist, unterstützen wir Sie selbstverständlich auch beim Einstieg in den Aufbau der „werkseigenen Produktionskontrolle“ (WPK).
» Anforderung eines Beratungstermins zur DIN EN 1090 …
Infomationsmappe zur DIN EN 1090
Zur Unterstützung beim ersten „Gehversuch“ bezüglich der DIN EN 1090 Zertifizierung hat die Handwerkskammer Hamburg eine Info-Mappe erstellt. In dieser Mappe wird gebündelt beschrieben, wie ein Betrieb der bisher ohne Qualifizierung ausgekommen ist bzw. mit Qualifizierung nach DIN 18800-7 gearbeitet hat, sich auf die Anforderungen der neuen Norm einstellen kann.
Alle kostenfreien Leistungen der HWK HH zu diesem Thema werden angeboten, damit kleine und mittlere Betriebe ohne eigenes QM-Personal rechtzeitig zertifiziert sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit behalten.
Ansprechpartner
Rene Bullert
Diplom-Ingenieur (FH) - SFI/IWE
Leiter Werkstofftechnik und Qualitätssicherung
Telefon: +49 (0)40 35905-802
Fax: +49 (0)40 3590544-802
E-Mail: rbullert@slv-nord.de